„Wissen ist Macht“

(Francis Bacon, englischer Philosoph und Staatsmann, 1561–1626)

Sie wollen Ihre Steuerlast so gering wie möglich halten.

Dann müssen Sie Ihre Möglichkeiten kennen. Oder einen

kompetenten Partner haben.

Leistungen für Sie

Sie suchen privat, für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein steuerliche Unterstützung. Dann stehen wir Ihnen mit diesen Leistungen gerne
zur Seite:

 

Finanzbuchhaltung

Sie sagen wo´s lang geht. Wir liefern die Grundlage.

 

Wer wirklich die Hoheit über seine steuerlichen Angelegenheiten, Entscheidungen und deren Konsequenzen haben will, braucht alle dafür relevanten Fakten. Und das Wissen, welche Entscheidung sich wie auswirkt.

 

Wissen, das wir Ihnen liefern. Aktuell und komplett. Denn wir verstehen Ihre Zahlen und setzen sie in Bezug zu Ihren Zielen. Damit erhalten Sie eine solide Steuerungsgrundlage, auf der Sie kompetent über Ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Dinge entscheiden können.

 

 

Gewinnermittlung

Sie haben die Wahl.

 

Ihre geschäftlichen Ergebnisse und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind die Grundlage. Im Gespräch mit Ihnen sorgen wir dafür, dass aus dem Zahlenwerk ein Instrument wird, mit dem Sie Ihre Zukunft gestalten können.

 

Gemeinsam mit Ihnen loten wir Ihre Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten aus. Zum Beispiel:

  • Macht es Sinn, Ihren steuerlichen Gewinn durch einen Investitionsabzugsbetrag zu mindern?
    Und wenn ja, wie hoch sollte der sein?
  • Ist es besser, Sie bilden stattdessen – oder zusätzlich – Rückstellungen?
  • Wie ist ihr Vorratsvermögen zu bewerten?

 

Diese und weitere Fragen erörtern wir gemeinsam im Rahmen einer zukunftsorientierten Gesamtbetrachtung. So unterstützen wir Ihre Entscheidungen und sind Lotse auf dem Weg zu Ihren Zielen.

 

 

Lohnbuchhaltung

Damit Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft haben.

 

Die Steuergesetzgebung ist komplex, der Aufwand für Lohnbuchhaltung entsprechend groß.

Befreien Sie sich einfach von dieser Aufgabe. Bedienen Sie sich unserer steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Kompetenz.

 

Das hat noch einen weiteren Vorteil für Sie, denn das Gesetz bietet selbst bei der Lohnbuchhaltung immer wieder gestalterische Möglichkeiten. Wir prüfen Ihre Spielräume unter steuerlichen und Sozialversicherungs-Aspekten und schöpfen alle Möglichkeiten für Sie aus.

 

Sie bestimmen den Umfang unserer Leistungen für Sie. Auf Wunsch übernehmen wir sämtliche mit
Ihrer Lohnbuchhaltung verbundenen Verwaltungstätigkeiten wie Meldungen bei Berufsgenossen-
schaften und Zahlungsflüsse.

 

 

Einkommensteuererklärung

So realisieren Sie Ihre Steuervorteile.

 

Klar: Die Details regelt das Einkommensteuergesetz. Akribisch. Klar ist aber auch: wer weiß, was
wie genau geregelt ist, ist im Vorteil. Wir kennen die Bestimmungen und die damit verbundenen Möglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen wägen wir ab, welche Lösung für Sie die beste ist.

 

Sonderprojekte wie etwa eine Photovoltaik-Anlage oder Investitionen in eine vermietete Immobilie müssen speziell behandelt werden. Wir beraten Sie und sagen Ihnen, wie Sie den aktuellen Stand der Gesetzgebung optimal für sich nutzen.

 

Sie erstellen Ihre Einkommensteuererklärung selbst? Wir prüfen gerne, ob sie vollständig und korrekt
ist und ob Sie wirklich alles berücksichtigt haben, was Ihre Steuerlast mindert.

 

 

Betriebliche Steuererklärung

Halten Sie die Balance.

 

Sie brauchen eine korrekte Steuererklärung für Ihren Betrieb. Zugleich wollen Sie die kontinuierliche Entwicklung Ihres Unternehmens sichern und gestalten. Deshalb ist beim Jahresabschluss nicht nur
das aktuelle Jahr zu betrachten, sondern auch das Folgejahr – und die langfristige Zielsetzung für Ihr Unternehmen.

 

Dabei gilt es das richtige Gleichgewicht zu finden zwischen möglichst niedriger Bewertung, um die steuerlichen Vorteile jetzt auszuschöpfen und den optimalen Werten für das Rating Ihres Unternehmens. Auch die Frage, welche Gewinnrücklagen und -vorträge man geltend macht, beantworten wir gemeinsam mit Ihnen.

 

 

Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer

Wissen und Klugheit zahlen sich aus.

 

Sie wollen zu Lebzeiten definieren, wie Ihr Erbe zu verteilen ist – oder schon jetzt einen Teil Ihrer Werte verschenken. Vermeiden Sie unnötige Steuern – und Ärger – durch eine kluge, gesetzeskonforme Übertragung von Vermögenswerten. Zu beachten ist unter anderem der richtige Zeitpunkt und wie die Übertragung im Einzelnen geregelt ist. Wir unterstützen Sie dabei – kompetent und ganz individuell.

 

Oft ist es sinnvoll, schon beim Erwerb eines Vermögensobjekts mögliche Auswirkungen im Hinblick
auf eine spätere Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu berücksichtigen. Die jetzt getroffenen Entscheidungen zeigen unter Umständen erst nach vielen Jahren finanzielle Folgen. Wir helfen Ihnen
bei der richtigen Planung.

 

 

Vereinsberatung

Wissen Sie, worauf es ankommt?

 

Vereine sind ein besonderes rechtliches Konstrukt. Da gibt es die gemeinnützigen Vereine – vom
Sport- über den Schützen- und Musikverein bis hin zum Verein zur Betreuung von Kindern – und sogenannte kommerzielle Vereine, meist ein Zusammenschluss von Kaufleuten oder Handelsunter-nehmen. Gemeinnützige Vereine werden steuerlich auf der Basis von vier Säulen behandelt. Sie gilt
es bei der Steuererklärung zu berücksichtigen und korrekt zu trennen:

 

  1. Der ideelle Bereich (IB). Das ist der Sinn und Inhalt des Vereins, also zum Beispiel Fußballspielen, Kegeln oder Gärtnern. Einnahmen in diesem Bereich wie Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse oder Spenden sind von der Steuer befreit.
  2. Die Vermögensverwaltung (VV). Hierunter fallen die Immobilien, sonstige Sachwerte und eventuelles Kapitalvermögen des Vereins. Die hieraus entstehenden Einnahmen sind ebenfalls steuerfrei, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  3. Der Zweckbetrieb (ZB). Verwirklicht die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke des Vereins. Das sind die Aktivitäten des Vereins, also beispielsweise Liga-Spiele, Trainings, Wettbewerbe. Einnahmen hieraus sind unterschiedlich steuerlich begünstigt.
  4. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (WG). Hierzu gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht dem Zweck (ZB) der Satzung entsprechen. Darunter versteht der Fiskus alle Aktivitäten, um Geld einzunehmen – zum Beispiel durch den Verkauf von Speisen und Getränken beim Jahresfest oder sonstigen Veranstaltungen. Auch die Tageseinnahmen der in Eigenregie betriebenen Vereinsgaststätte oder Ähnliches gehören dazu. Diese Einnahmen sind in der Regel zu versteuern.

 

Wie Sie in welchem Bereich gegenüber dem Finanzamt zu verfahren haben, worauf zu achten ist und
wie Ihr Verein wirtschaftlich lebensfähig ist und bleibt – darüber informieren wir Sie gern.

 

 

 

 

 

 

„Wissen ist Macht“

(Francis Bacon, englischer Philosoph und Staatsmann, 1561–1626)

Sie wollen Ihre Steuerlast
so gering wie möglich halten.

Dann müssen Sie Ihre Möglichkeiten kennen.
Oder einen kompetenten Partner haben.

Leistungen für Sie

Sie suchen privat, für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein steuerliche Unter-stützung. Dann stehen wir Ihnen mit diesen Leistungen gerne zur Seite:

 

Finanzbuchhaltung

Sie sagen wo´s lang geht.
Wir liefern die Grundlage.

 

Wer wirklich die Hoheit über seine steuerlichen Angelegenheiten, Entschei-dungen und deren Konsequenzen haben will, braucht alle dafür relevanten Fakten. Und das Wissen, welche Entscheidung sich wie auswirkt.

 

Wissen, das wir Ihnen liefern. Aktuell und komplett. Denn wir verstehen Ihre Zahlen und setzen sie in Bezug zu Ihren Zielen. Damit erhalten Sie eine solide Steuerungsgrundlage, auf der Sie kompetent über Ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Dinge entscheiden können.

 

 

Gewinnermittlung

Sie haben die Wahl.

 

Ihre geschäftlichen Ergebnisse und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind die Grundlage. Im Gespräch mit Ihnen sorgen
wir dafür, dass aus dem Zahlenwerk ein Instrument wird, mit dem Sie Ihre Zukunft gestalten können.

 

Gemeinsam mit Ihnen loten wir Ihre Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten aus.
Zum Beispiel:

 

  • Macht es Sinn, Ihren steuerlichen Gewinn durch einen Investitionsabzugsbetrag zu mindern?
    Und wenn ja, wie hoch sollte der sein?
  • Ist es besser, Sie bilden stattdessen – oder zusätzlich – Rückstellungen?
  • Wie ist ihr Vorratsvermögen zu bewerten?

 

Diese und weitere Fragen erörtern wir gemeinsam im Rahmen einer zukunftsorientierten Gesamtbetrachtung. So unterstützen wir Ihre Entscheidungen und sind Lotse auf dem Weg zu Ihren Zielen.

 

 

Lohnbuchhaltung

Damit Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft haben.

 

Die Steuergesetzgebung ist komplex, der Aufwand für Lohnbuchhaltung entsprechend groß. Befreien Sie sich einfach von dieser Aufgabe. Bedienen Sie sich unserer steuerlichen und sozialversicherungs-rechtlichen Kompetenz.

 

Das hat noch einen weiteren Vorteil für Sie, denn das Gesetz bietet selbst bei der Lohn-buchhaltung immer wieder gestalterische Möglichkeiten. Wir prüfen Ihre Spielräume unter steuerlichen und Sozialversicherungs-Aspekten und schöpfen alle Möglichkeiten
für Sie aus.

 

Sie bestimmen den Umfang unserer Leistungen für Sie. Auf Wunsch übernehmen wir sämtliche mit Ihrer Lohnbuchhaltung verbundenen Verwaltungstätigkeiten wie Meldungen bei Berufsgenossenschaften und Zahlungsflüsse.

 

 

Einkommensteuererklärung

So realisieren Sie
Ihre Steuervorteile.

 

Klar: Die Details regelt das Einkommensteuer-gesetz. Akribisch. Klar ist aber auch: wer weiß, was wie genau geregelt ist, ist im Vorteil. Wir kennen die Bestimmungen und die damit verbundenen Möglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen wägen wir ab, welche Lösung für Sie die beste ist.

 

Sonderprojekte wie etwa eine Photovoltaik-Anlage oder Investitionen in eine vermietete Immobilie müssen speziell behandelt werden. Wir beraten Sie und sagen Ihnen, wie Sie den aktuellen Stand der Gesetzgebung optimal für sich nutzen.

 

Sie erstellen Ihre Einkommensteuererklärung selbst? Wir prüfen gerne, ob sie vollständig und korrekt ist und ob Sie wirklich alles berücksichtigt haben, was Ihre Steuerlast mindert.

 

 

Betriebliche Steuererklärung

Halten Sie die Balance.

 

Sie brauchen eine korrekte Steuererklärung
für Ihren Betrieb. Zugleich wollen Sie die kontinuierliche Entwicklung Ihres Unternehmens sichern und gestalten.
Deshalb ist beim Jahresabschluss nicht nur
das aktuelle Jahr zu betrachten, sondern auch das Folgejahr – und die langfristige Ziel-setzung für Ihr Unternehmen.

 

Dabei gilt es das richtige Gleichgewicht zu finden zwischen möglichst niedriger Bewertung, um die steuerlichen Vorteile jetzt auszuschöpfen und den optimalen Werten für das Rating Ihres Unternehmens. Auch die Frage, welche Gewinnrücklagen und -vorträge man geltend macht, beantworten wir gemeinsam mit Ihnen.

 

 

Erbschaftssteuer/
Schenkungssteuer

Wissen und Klugheit
zahlen sich aus.

 

Sie wollen zu Lebzeiten definieren, wie Ihr Erbe zu verteilen ist – oder schon jetzt einen Teil Ihrer Werte verschenken. Vermeiden Sie unnötige Steuern – und Ärger – durch eine kluge, gesetzeskonforme Übertragung von Vermögenswerten. Zu beachten ist unter anderem der richtige Zeitpunkt und wie die Übertragung im Einzelnen geregelt ist. Wir unterstützen Sie dabei – kompetent und ganz individuell.

 

Oft ist es sinnvoll, schon beim Erwerb eines Vermögensobjekts mögliche Auswirkungen im Hinblick auf eine spätere Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu berücksichtigen. Die jetzt getroffenen Entscheidungen zeigen unter Umständen erst nach vielen Jahren finanzielle Folgen. Wir helfen Ihnen
bei der richtigen Planung.

 

 

Vereinsberatung

Wissen Sie, worauf es ankommt?

 

Vereine sind ein besonderes rechtliches Konstrukt. Da gibt es die gemeinnützigen Vereine – vom Sport- über den Schützen- und Musikverein bis hin zum Verein zur Betreuung von Kindern – und sogenannte kommerzielle Vereine, meist ein Zusammenschluss von Kaufleuten oder Handelsunter-nehmen. Gemeinnützige Vereine werden steuerlich auf der Basis von vier Säulen behandelt. Sie gilt
es bei der Steuererklärung zu berücksichtigen und korrekt zu trennen:

 

  1. Der ideelle Bereich (IB). Das ist der Sinn und Inhalt des Vereins, also zum Beispiel Fußballspielen, Kegeln oder Gärtnern. Einnahmen in diesem Bereich wie Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse oder
    Spenden sind von der Steuer befreit.
  2. Die Vermögensverwaltung (VV). Hierunter fallen die Immobilien, sonstige Sachwerte und eventuelles Kapitalvermögen des Vereins. Die hieraus entstehenden Einnahmen sind ebenfalls steuerfrei, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  3. Der Zweckbetrieb (ZB). Verwirklicht die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke des Vereins. Das sind die Aktivitäten des Vereins, also beispielsweise Liga-Spiele, Trainings, Wettbewerbe. Einnahmen hieraus sind unterschiedlich steuerlich begünstigt.
  4. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (WG). Hierzu gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht dem Zweck (ZB) der Satzung entsprechen. Darunter versteht der Fiskus alle Aktivitäten, um Geld einzunehmen – zum Beispiel durch den Verkauf von Speisen und Getränken beim Jahresfest oder sonstigen Veranstaltungen. Auch die Tageseinnahmen der in Eigenregie betriebenen Vereinsgaststätte oder Ähnliches gehören dazu. Diese Einnahmen sind in der Regel zu versteuern.

 

Wie Sie in welchem Bereich gegenüber dem Finanzamt zu verfahren haben, worauf zu achten ist und wie Ihr Verein wirtschaftlich lebensfähig ist und bleibt – darüber informieren wir Sie gern.